Presse

                                                                                                                                                                                           

Solidarität mit der Ukraine

Die Deutsche Studentenhilfe e.V. mit allen Sektionen begrüsst die Unterstützung aller Studis, die sich im Rahmen von Friedenskundgebungen beteiligen. Insbesondere wird auch auch die ehrenamtliche Betätigung der Studis im Rahmen von zu erbringenden Hilfsleistungen durch die DSh e.V. ausdrücklich geschätzt und unterstützt.

Quelle: Deutsche Studentenhilfe e.V. 03/22


Bafög-Leistungen keine Erfolgsgeschichte

Zur Zeit erhalten weniger als 17 % der derzeit Studierenden Leistungen nach Bafög. Ursprünglich ein Versprechen auf Chancengleichheit sind die Bafög-Leistungen im Laufe der letzten Dekaden regelrecht abgeschmolzen worden. Studienkredite werden zunehmend in Anspruch genommen. Hier sind zu nennen die KfW-Angebote sowie auch die Angebote des Bundesverwaltungsamtes.

Quelle: Deutsche Studentenhilfe e.V. - 02/22


Studis zur Corona-Impfung

Eine Umfrage unter Studis hat ergeben, dass die Impfbereitschaft im gesamtgesellschaftlichen Verhältnis ausgesprochen hoch ist:

71,4 % der Studis wollen sich mit Sicherheit impfen lassen - weitere 7,8% mit überwiegender Wahrscheinlichkeit 17,9 % sind derzeit noch unentschlossen und lediglich 2,9 % lehnen eine Impfung aus unterschiedlichen Gründen gänzlich ab.

Quelle: Deutsche Studentenhilfe e.V. - Erhebung - 05/21


Studienkredit wegen Corona Krise

Derzeit ist politisch noch nicht geklärt, ob es möglich sein wird, zur Sicherung des Lebensunterhaltes für Studierende die ihren Nebenjob (Minijob) aufgrund der Corona Krise verloren haben, eventuell BAföG-Leistungen erhalten zu können. Zur Absicherung des Studiums verbleibt allerdings die Möglichkeit einen Studienkredit zu beantragen. Z.B. bei der KfW, die auf besondere Sicherheiten oder auch Bürgschaften verzichtet. Bis zum Höchstalter von 44 Jahren können monatlich bis zu Euro 650 Kreditsumme bezogen werden. Die Immatrikulation und der Leistungsnachweis nach sechs Semestern sind dafür hinreichend. Weitere Anbieter für Studienkredite sind am Markt verfügbar.

Quelle: Deutsche Studentenhilfe e.V. - Finanzen - 04/20


Rundfunkgebühren

Gemäß Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 10.18) sind auch Studenten im Zweitstudium vom Rundfunkbeitrag befreit, sofern sie kein eigenes Haushaltseinkommen erzielen, welches über den jährlichen Grundfreibetrag hinausgeht.

Quelle: Deutsche Studentenhilfe e.V. - Rechtsangelegenheiten - 01/20

Studienkosten sind keine Werbungskosten

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Kosten des Erststudiums nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Es bleibt demnach bei der durch die Finanzämter derzeit geübten Praxis. Lediglich abzusetzen sind Sonderausgaben, die zwar den Studis entstehen, mangels eigenem Einkommen allerdings unabsetzbar bleiben. Ein steuerlicher Vortragsverlust für die Studis der in die Folgejahre der Beruftstätigkeit übertragen werden könnte, entsteht demnach auch weiterhin nicht.

Quelle: Deutsche Studentenhilfe e.V. - Rechtsangelegenheiten - 01/20

BAföG-Novelle 2019

Das Bundesbildungsministerium kündigt eine BAföG-Novelle für den Herbst 2019 an. Der Gesetzentwurf dazu befindet sich derzeit in Arbeit. Es sind Erhöhungen der BAföG Leistungsbezüge in diversen Teilbereichen, so z.B. auch bei den Wohnkosten geplant. Die Deutsche Studentenhilfe e.V. wird jeweils aktuell über den Stand der Entwicklung berichten. Quelle: Bundesbildungsministerium - DSh e.V. - Aus- und Weiterbildung - 01/19

Rechtsstreit um Studienplatz

Das Kostenrisiko bei dem Versuch, einen Studienplatz im Wege des Klageverfahrens dennoch zu erhalten ist bekanntermaßen hoch. Die Hoffnung dieses Kostenrisiko auf eine Rechtsschutzversicherung verlagern zu können dürfte eher nicht aufgehen.

So auch ein aktuelles Urteil, das Bezug nimmt auf die übliche Ausschlußklausel in der Police, die Streitigkeiten zum Studienzugang von der Deckung ausschließt. Dies sei rechtlich nicht zu beanstanden, der Versicherer braucht nicht zu zahlen.  Quelle: OLG Karlsruhe (12 U 86/18)  DSh e.V. -Rechtsangelegenheiten- 11/18

Studium als Erstausbildung steuerlich absetzbar?

Die Ausbildungskosten für Studis in der Erstausbildung waren bislang weder als Werbungskosten noch als Betriebskosten geltend zu machen. An dieser geübten Praxis wurde auch durch die DSh e.V. verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Auch dem Bundesfinanzhof (BFH) sind Zweifel am bislang geltenden Recht gekommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings bislang noch nicht entschieden ( 2BvL 22/14 ). Die Deutsche Studentenhilfe e.V. rät, die Steuerbescheide unbedingt in diesem Punkt offen zu halten, also Werbungskosten für die Erstausbildung in der Steuererklärung anzugeben.  Quelle: DSh e.V. -Rechtsangelegenheiten- 04/18

Rekordrun auf die Hochschulen

An den Hochschulen des Landes waren zum Wintersemester 2017/18 insgesamt 2.847.800 Studis immatrikuliert. Damit ist ein Zuwachs zum Vorjahr von 1,5%, nämlich 40.800 Studis erzielt worden. Das Bundesland NRW bleibt  mit knapp 770.000 Studis insgesamt auf dem Spitzenplatz in Deutschland.  Quelle: Deutsche Hochschulw. 01/18 

Studienplatz verloren

Studierenden darf der Studienplatz entzogen werden, wenn sie ihre Semestergebühr nicht rechtzeitig zahlen. Hatte die Hochschule noch eine zusätzliche einmonatige Frist eingeräumt, hat die Exmatrikulation auf jeden Fall Bestand. Ob der Studi auf verspätet eingegangene Gelder anderer öffentlicher Stellen (z.B. BaföG) gewartet habe, spiele keine Rolle.  Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, 3 K 1167/16.MZ               

ThinkTanks - alles schon gedacht

Ebenso auch mit vorausblickender Weitsicht unterwegs ist die "Denkfabrik" der Deutschen Studentenhilfe. Gesellschaftliche Entwicklungen, damit korrelierend die politischen Entscheidungsvarianten werden perspektivisch und fakultätsübergreifend etwa zwei Jahre vor tatsächlicher Wirksamwerdung vorausgedacht. Quelle: Akademischer Report III/17

Studi Zimmer

Erhärtet werden konnte die Analyse von studis-online.de aus 2015. Auch die Erhebung durch die Deutsche Studentenhilfe aus 2016 ergab nach Auswertung: die Stadt München ist die hochpreisigste Destination für durchschnittliche Studi-Appartements  ( Zimmer, Kochgelegenheit, Bad auf ca. 24 qm ) mit einem Quadratmeterpreis von Euro 26,89 ( warm, inklusive Nebenkosten ). Auf Platz zwei liegt Hamburg mit Euro 24,62  dicht gefolgt von Frankfurt mit Euro 23,65 und Köln mit Euro 22,88. Mainz liegt mit Euro 22,12 im Mittelfeld. Ein Studi muss somit allein für das Wohnen durchschnittlich Euro 427,30 monatlich aufbringen.  Quelle: Deutsche Studentenhilfe e.V. Sozialerhebung 03/17

 Chancen(un)gerechtigkeit

Laut aktueller Sozialerhebung der Deutschen Studentenhilfe e.V. zum Sommersemester 2016 haben den Sprung an die Hoch-/Fachhochschulen von 100 Studierenden 77 geschafft, sofern zumindest ein Elternteil einen akademischen Hintergrund aufwies. Lediglich 23 von 100 gelang dies, wenn kein Elternteil über eine akademische Ausbildung verfügte. Damit ist die Gruppe 2 der Studierenden im Verhältnis zu den absoluten Parametern deutlich unterrepräsentiert.

Herkunft de nato und sozialer Status stellen somit auch weiterhin ein signifikantes Kriterium dar, in Hinblick auf die Chancen(un)gerechtigkeit bei Bildung und Ausbildung. In 2017 wird die DSh e.V. eine Studie vorlegen, die die daraus resultierenden Konsequenzen sowohl in persönlicher Hinsicht für die Studierenden als auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext  erörtert.  Quelle: Deutsche Studentenhilfe e.V. 10/16

Wohnen wird für Studenten immer teurer

Deutlich wird, dass das studentische Wohnen in allen Städten seit 2010 teurer geworden ist. Preissteigerungen bis zu 30 Prozent wurden durch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ermittelt. Dabei treffen Mietsteigerungen Studenten besonders. Sie sind in der Regel von der Einkommens-entwicklung abgekoppelt. Die Schere zwischen dem zur Verfügung stehenden Geld und den Mieten wird so immer größer und der Markt für Studentenwohnungen wird zunehmend enger. Quelle: IW Köln - General-Anzeiger 07.04.16

Onlineunis sorgen für Ungleichheit

Lernportale sollen die Bildung demokratisieren. Praktisch jedoch tummelt sich auch dort die Oberschicht, resümieren John Hansen (Harvard) und Justin Reich (Massachusetts Institute of Technology). Für ihre Studie analysierten sie die Daten von 164.000 Nutzern. Ergebnis: Auch bei Studenten vor den Rechnern hatte der familiäre und soziale Hintergrund erheblichen Einfluss auf die Teilnahme, mehr noch: Studis gutverdienender Akademiker-Eltern schlossen die Kurse auch öfters erfolgreich ab. "Onlineunis reduzieren die sozialen Ungleichgewichte in punkto Bildung nicht", sagen Hansen und Reich, "offenbar verschärfen sie sie nur". Quelle: WiWo 50

 Pressemitteilung Nov. 2015

Ohne die Wahrung der Menschenwürde, ohne Chancengleichheit auf Bildung, ohne Arbeit die ein auskömmliches Einkommen ermöglicht, werden wir die Ziele der europäischen Wertegemeinschaft verfehlen. Die Chancengleichheit auf Bildung, diese auf die Reformen von Hardenberg und dem Freiherr vom Stein basierende Haltung, soll den Bagabtesten Förderung angedeihen lassen, ohne dass die familiäre Herkunft oder die Vermögensverhältnisse der Eltern den entscheidenden Einfluss auf Erfolg oder Misserfolg haben. Allein die Leistung zählt. Damals wie heute - ein hoher ethischer Anspruch - ein ambitioniertes Ziel. Es wurden wichtige Schritte eingeleitet durch die Einführung der studentischen Förderung (BaföG). Die in konjunkturell guten Jahren verabschiedeten Gesetze sicherten das wirtschaftliche Auskommen der Studentenschaft und garantierte so den selbst gesteckten Anspruch auf Chancengleichheit bei der Bildung. Leider wurde es versäumt, diese Fördermittel der Inflationsentwicklung und den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfordernissen regelmäßig anzupassen. Das hat dazu geführt, dass zunehmend diese angestrebte Chancengleichheit aus dem Gleichgewicht gerät. Erschwerend tritt hinzu, dass die angespannte Lage auf dem freien Wohnungsmarkt zur Verknappung des bezahlbaren Wohnraumes geführt hat. Dies trifft insbesondere  Geringverdiener wie auch die Studentenschaft. Man darf darauf hinweisen, dass ein Student bei voller Förderung derzeit etwa 600,00 Euro monatlich zur Verfügung hat. Dies soll reichen für die Bezahlung von Wohnraum, den Nebenkosten, die Bestreitung des Lebensunterhaltes, einschließlich Kleidung sowie für die Kosten von Lehrmitteln und dem erhobenen Semesterbeitrag. Ein sehr begrenztes Budget. Doch damit nicht genug, fluten regelmäßig zu Semesterbeginn tausende Bafög-Förderungsanträge die Studentenwerke, die personell einfach überfordert sind, um dieser Aufgabe zeitgerecht gewachsen zu sein. Teilweise erst mehrere Monate nach fristgerechtem Antrag kann ein Student/in auf den tatsächlichen Erhalt der Förderung hoffen, die es ihm/ihr überhaupt erst ermöglicht, das Studium möglichst erfolgreich aufzunehmen. Sofern keine finanzielle Unterstützung seitens der Familie möglich ist, sehen sich diese Studenten schon von Beginn ihrer Ausbildung in eine prekäre Lebenssituation katapultiert. Nun kommt noch hinzu, dass einige tausend studentische Flüchtlinge integriert werden müssen. Integrieren darf hier keine Worthülse bleiben, sondern muss mit Leben erfüllt werden.  Es steht an, neben den dringendsten Erfordernissen wie Unterbringung, Sicherung des Lebensunterhaltes, der Krankheitsabsicherung tatsächlich dann mit der erforderlichen Integrationsarbeit zu beginnen. Die unabdingbar erforderliche Förderung der Sprach- und Schreibkompetenz, die ein weiteres  Aufbauen von Ausbildung, Arbeit und Studium  überhaupt erst ermöglicht.. Die sozio-kulturelle Integration, die Vermittlung und der Austausch von Werten aus beiden Welten wird sich nur möglich machen lassen, wenn der erste Schritt erfolgreich getan worden ist. Eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung von ungeheurer Grösse, die zur Zeit  in letzter Konsequenz noch gar nicht abgeschätzt werden kann. Für unsere Gesellschaft ebenso wie für die zu uns gestoßenen Flüchtlinge, die keine Flüchtlinge bleiben sollen.

Herr O. Meyer - Vorstand der Deutschen Studentenhilfe e.V.


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